Brandschutztüren
Brand- und Rauchschutztüren (Feuerschutzabschlüsse) sind dazu bestimmt, Öffnungen in raumabschließende Wände zu verschließen, um den Durchtritt von Feuer bzw. Rauch zu verhindern. Die feuerfesten Materialien sind für Gemäuer und tragende Teile in öffentlichen, hohen und zugänglichen Gebäuden erforderlich. Die einfachste Variante einer Feuerschutztür ist die Stahltür. Mit Hilfe anderer Materialien lassen sich auch optischere Modelle gestalten, wie z.B. mittels Holz, Aluminium und temperaturbeständigem Glas. Öffnungen dieser Brandabschnitte müssen eine Feuerwiderstandsdauer besitzen. Man unterscheidet zwischen feuerhemmenden Türen T30, hochfeuerhemmenden Türen T60 und feuerbeständigen Türen T90. Diese unterteilt man wieder in einflügelige Türen z.B. T90-1 und zweiflügelige Türen T90-2. Zusätzlich können Feuerabschlüsse auch rauchdicht sein. Die Türen müssen stets eine Einheit mit den Zargen und Beschlägen bilden.
Folgende Bestandteile sollten bei einer ordnungsgemäß eingebauten Feuerschutztür vorhanden sein:
- Zulassungsschild auf dem Türblatt
- Übereinstimmungserklärung der Montagefirma
- Wartungsanleitung
- Zulassungsbescheid des DIBt
Rauchschutztüren benötigen ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle. Die Zulassung regelt auch den Einbau.
Der Einbau ist jeweils in der Landesbauverordnung bzw. jeweils gültigen
Sonderbauvorschriften in jedem Bundesland geregelt. Die Anforderungen und
Prüfkriterien der Feuerabschlüsse sind in der Norm DIN 4102 geregelt. Die genauen Anforderungen an Rauchschutztüren
regelt die DIN 18095.
Feuerabschlüsse müssen immer selbstschließend sein und dürfen nicht mit Keilen offen gehalten werden. Jede technisch bedeutende Konstruktionsänderung z.B. Lichtausschnitte ist durch entsprechende Prüfung nachzuweisen.